AEG 52630 Washer/Dryer User Manual


 
Programm
Höchst- und Mindesttemperatur
Programmbeschreibung
Max. Schleuderdrehzahl
Max. Wäschemenge
Wäscheart
Optionen
Waschmittel-
fach
ENERGIESPAREN
40° - 60°
Hauptwaschgang - Spülgänge - Langer Schleuder-
gang
Maximale Schleuderdrehzahl 1200 U/min für Modell
L52630 (1400 U/min für Modell L54630 - L54638)
Max. Beladung 6 kg
Weiße und farbechte Buntwäsche.
Dieses Programm kann für leicht bis normal ver-
schmutzte Baumwollwäsche gewählt werden. Das
Programm reduziert die Wassertemperatur und ver-
längert die Waschzeit. Dies ermöglicht ein wirtschaft-
liches Waschen, um Energie zu sparen.
SCHLEUDERN (U/
MIN.), SPÜLSTOPP,
FLECKEN
1)
, EXTRA
SPÜLEN
/AUS
Zum Abbrechen des laufenden Programms und zum
Ausschalten des Geräts.
1) Die Option Flecken kann nur bei Temperaturen von 40 °C oder höher ausgewählt werden.
2) Wenn Sie die Option Kurz durch Drücken der Taste 4 wählen, empfehlen wir Ihnen die Beladung wie angegeben
zu verringern. (Ver. Beladung = verringerte Beladung). Die volle Beladung ist mit leicht geminderten
Reinigungsergebnissen dennoch möglich.
REINIGUNG UND PFLEGE
Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten immer das Gerät vom Stromnetz trennen.
Entkalken
Unser normales Leitungswasser enthält Kalk. Daher sollte in regelmäßigen Abständen ein
Wasserenthärter benutzt werden. Lassen Sie den Wasserenthärter in einem separaten
Waschgang ohne Wäsche wirken und befolgen Sie die Anweisungen des Herstellers des
Wasserenthärters. Dies hilft, Kalkablagerungen zu verhindern.
Nach jedem Waschgang
Lassen Sie die Tür eine Weile offen stehen. Dies trägt dazu bei, Schimmelbildung und muffi-
gen Geruch im Geräteinneren zu vermeiden. Lässt man die Tür nach dem Waschen offen,
schont dies die Gummidichtung.
Waschgang zur Pflege der Maschine
Wenn Sie beim Waschen überwiegend niedrige Temperaturen benutzen, können sich Rück-
stände in der Trommel ansammeln.
Wir empfehlen daher die regelmäßige Durchführung eines Waschgangs zum Reinigen der
Maschine.
Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
16 Reinigung und Pflege